Neue Kehrperiodenverordnung
Mit 1.1.2017 trat in Niederösterreich eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft. Wir möchten Sie deshalb auf unserer Website umfassend darüber informieren.
Die Medien berichteten bereits darüber, dass die Anzahl der gesetzlich verpflichtenden Rauchfangkehrungen größtenteils verringert wurde. So kommt, bei Verwendung von allen gängigen Brennstoffen, der Rauchfangkehrer künftig maximal viermal im Jahr zu Ihnen.
Weniger bekannt ist, dass parallel dazu die Überprüfung von benützten Feuerstätten und den dazugehörigen Verbindungsstücken gesetzlich vorgeschrieben wurde.
Wir haben für Sie alle notwendigen Informationen aufbereitet und stellen Ihnen diese auf der Seite Rauchfangkehrer und in unserem „Info & Downloads“-Bereich zur Verfügung. Für etwaige Fragen sind wir auch telefonisch unter 07478 / 23722-90 (Aschbach) oder 02272 / 64640 (Tulln) erreichbar.